ISABELLE ZÖLLNER
Psychologische Psychotherapeutin

Ablauf
Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, werden wir gemeinsam telefonieren und einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren. In dem persönlichen Gespräch vor Ort können wir uns kennenlernen und gemeinsam besprechen, ob und wie ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen kann. Das Erstgespräch ist Teil der sogenannten fünf "Probatorischen Sitzungen", die dem Start der eigentlichen Psychotherapie vorangehen. Diese Sitzungen dienen dazu, die Indikation für die Psychotherapie zu überprüfen und die Diagnose zu klären, die ich gemeinsam mit Ihnen besprechen werde. Zum Ende der Probatorik formulieren wir Ihre persönlichen Therapieziele. Mir ist es wichtig, dass in den ersten Gesprächen Unsicherheiten angesprochen werden können und Sie einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeit gewinnen. So können Sie für sich überprüfen, ob Sie sich für die gemeinsame Arbeit ausreichend wohlfühlen.
Je nach Komplexität des Anliegens kann die Gesamtdauer einer Psychotherapie variieren. Man spricht dabei von der Kurzzeittherapie und der Langzeittherapie. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet im Regelfall einmal wöchentlich statt.
Kosten
PKV / Beihilfe
Selbstzahler*innen
Die Kosten der Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenkassen (PKV) oder der Beihilfe übernommen. Die Psychotherapie ist jedoch für Versicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Wie bei anderen ärztlichen Leistungen erhalten Sie eine monatliche Rechnung, die innerhalb einer Frist in der Regel zunächst von Ihnen persönlich beglichen werden muss. Bitte erkundigen Sie sich daher im Voraus bei Ihrer Privaten Krankenkasse/Beihilfe über Ihre persönlichen Tarifbedingungen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen die Kosten im vollen Umfang erstattet werden. Je nach Tarifbedingungen Ihrer Versicherung kann es in manchen Fällen sein, dass Sie einen Differenzbetrag selber begleichen müssen.
Selbstverständlich können Sie sich dazu entscheiden, die Kosten der Psychotherapie selber zu tragen. Sie erhalten eine monatliche Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Die Psychotherapie kann im Anschluss an die Probatorik unmittelbar beginnen.
Die Kosten meines Behandlungsangebotes richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP. Das erste Telefonat zur Besprechung Ihres Anliegens und Klärung der Terminvergabe und Kosten ist für Sie kostenfrei. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Leistungsträger (PKV/Beihilfe) über Ihre individuellen Tarifbedingungen. So können Sie abklären, welche Kosten der Behandlung übernommen werden und in welchem Umfang.
Da ich in freier Niederlassung tätig bin, richtet sich mein Angebot aktuell an folgende Patient*innen:
Heilfürsorge
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit eine ambulante Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen. Für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden eine Überweisung und die Kosten-übernahmeerklärung (San/Bw/0218) durch den Truppenarzt benötigt. Nach der Probatorik kann zunächst ein Antrag auf Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) beim Truppenarzt gestellt werden.